Ihre Anwaltskanzlei für Pferderecht
Ob Pferdekauf, Stallvertrag oder Unfall wir kennen die rechtlichen Besonderheiten rund um Ihr Pferd.
Über 20 Jahre anwaltliche Erfahrung
Kombination aus juristischer Expertise & Sachverstand rund ums Pferd.
Schnelle und persönliche Beratung
Beratung am Telefon, vor Ort und auch per WhatsApp möglich.
Individuelle Lösungen
Für Pferdebesitzer, Stallbetreiber, Reitsportler, Züchter und mehr.
Warum einen Spezialanwalt für Pferderecht?
Als Juristen und zugleich leidenschaftliche Reiter – mit eigener Pferdehaltung, Erfahrung in Zucht, Sport und Vereinsarbeit – verbinden wir juristische Expertise mit echtem Verständnis für die Praxis rund ums Pferd.
Mitglied in der
Rechtsanwalt Gunnar Krüger
Rechtsanwalt Gunnar Krüger entstammt einer pferdebegeisterten Familie und ist seit vielen Jahren selbst ambitionierter Freizeitreiter. Mit seinem eigenen PRE-Wallach widmet er sich der klassischen Reitlehre (RA5 Dressur) und engagiert sich aktiv in der Vorstandsarbeit eines Reitvereins.
Als Mitglied der Europäischen Vereinigung für Pferderecht, Pferdemedizin und hippologische Gutachten verbindet er seine persönliche Leidenschaft für Pferde mit fundierter juristischer Expertise im Pferderecht.
Dipl.‒Juristin Nina Lehmann
Dipl.-Juristin Nina Lehmann ist ausgebildete Trainerin C Leistungssport mit Schwerpunkt auf Problempferde und Jungpferdearbeit. Sie verfügt über mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Rennpferden sowie in der Pferdezucht und ist (Mit-)Besitzerin von Renn- und Reitpferden.
Durch ihr Engagement im Reitsport-Sponsoring und ihre Vielseitigkeit im Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitssattel verbindet sie praktische Pferdeerfahrung mit juristischer Kompetenz im Pferderecht.
Unsere Leistungen im Pferderecht.
Ob als Pferdehalter, Züchter oder Reitsportler – wir kennen die rechtlichen Besonderheiten Ihrer Welt und bieten Ihnen passgenaue Lösungen für jede Situation.
Für Pferdehalter & -besitzer
Damit Sie sich beim Thema Pferd keine rechtlichen Sorgen machen müssen.
Für Reitstallbetreiber
Wir helfen Ihnen, Ihren Betrieb rechtssicher und professionell zu führen.
Für Beteiligte im Pferdesport
Ob Dienstleister oder Verein, wir kennen Ihre rechtlichen Herausforderungen.
Anwaltskanzlei Krüger
Experten im Pferderecht
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Kompetenz aus Krefeld – Vertretung im Pferderecht in ganz Deutschland
Dank der digitaler Möglichkeiten – wie Telefon, Videokonferenz oder WhatsApp – beraten und vertreten wir Sie bundesweit.
So erhalten Sie schnelle, kompetente Unterstützung im Pferderecht, egal wo Sie und Ihr Pferd sich befinden.
Häufige Fragen rund um das Pferderecht.
Rund um Pferdekauf, Haltung und Reitsport tauchen oft rechtliche Fragen auf. In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Anliegen von Pferdebesitzern, Stallbetreibern und Reitsportlern – verständlich und praxisnah.
Sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich jederzeit direkt an unsere Rechtsanwälte für Pferderecht. Wir setzen uns mit Leidenschaft und Fachwissen für Ihre Interessen im Pferderecht ein.
1. Was bedeutet Gewährleistungsrecht beim Pferdekauf?
Beim Kauf eines Pferdes gilt – wie bei anderen Sachen auch – das Gewährleistungsrecht. Das bedeutet: Weist das Pferd nach dem Kauf Mängel auf, die schon vor Vertragsschluss vorhanden waren, können Käufer ihre Rechte geltend machen. Dazu gehören die Minderung des Kaufpreises, die Nachbesserung (sofern möglich) oder sogar die Rückabwicklung des Kaufs.
Typische Beispiele sind verschwie­gene gesundheitliche Probleme wie eine alte Verletzung oder verdeckte Operationsfolgen. Gerade weil ein Pferd kein „gewöhnliches Gut“ ist, kommt es auf eine fachkundige rechtliche Prüfung an.
2. Kann ich einen Pferdekaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten?
Ja, wenn der Verkäufer wichtige Informationen bewusst verschweigt oder falsche Angaben macht, kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Pferd als „gesund“ verkauft wird, obwohl es bereits wegen einer schweren Erkrankung operiert wurde.
Eine solche Täuschung berechtigt den Käufer, den Kaufvertrag anzufechten und rückabzuwickeln. Wichtig ist, dass der verschwiegene Mangel erheblich ist – kleine Schönheitsfehler reichen nicht aus.
3. Wer haftet, wenn bei Gruppenhaltung ein Pferd verletzt wird?
In vielen Ställen werden Pferde in Gruppenhaltung gehalten. Kommt es dabei zu einer Verletzung – etwa durch ein anderes Pferd – haftet nicht automatisch der Halter des verletzenden Pferdes.
Nach aktueller Rechtsprechung (z. B. AG Freiburg) liegt die Haftung nicht zwingend bei dem anderen Tierhalter, da in einer Gruppe ein gewisses Verletzungsrisiko einkalkuliert wird. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt stark vom Einzelfall ab. Ein spezialisierter Anwalt für Pferderecht kann hier Klarheit schaffen.
4. Welche Rolle spielt der Sicherheitsabstand beim Umgang mit Pferden?
Beim Umgang mit Pferden gilt immer: Sicherheit geht vor. Wird der übliche Sicherheitsabstand unterschritten, etwa im Stallgang oder auf dem Reitplatz, kann dies im Streitfall als Mitverschulden gewertet werden. Das bedeutet, dass mögliche Schadensersatzansprüche gekürzt oder ganz ausgeschlossen sein können, weil die betroffene Person ein Risiko selbst mitgetragen hat.
Gerichte wie das OLG Hamm haben bereits entschieden, dass ein Reiter oder Pferdehalter bei Nichteinhaltung der üblichen Abstände teilweise mithaftet.
5. Wer haftet bei Schäden durch überweidete Grasnarbe?
Wenn die Grasnarbe einer Weide durch Überweidung zerstört wird, kann dies nicht nur ein organisatorisches Problem, sondern auch ein rechtliches werden.
Nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) kann der Stallbetreiber verpflichtet sein, für entstandene Schäden oder Sanierungskosten aufzukommen. Für Stallbetreiber ist es daher wichtig, die Nutzung der Weiden klar zu regeln, Überbeweidung zu vermeiden und Haftungsfragen im Einstellvertrag abzusichern.
6. Welche Verträge sollten im Pferderecht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden?
Im Pferderecht kommt es häufig zu Konflikten, wenn Vereinbarungen nur mündlich getroffen wurden. Deshalb sollten wichtige Verträge immer schriftlich fixiert werden – dazu gehören Pferdekaufverträge, Einstell- und Boxenmietverträge, Berittverträge, Beteiligungsvereinbarungen oder Überlassungsverträge.
Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit über Rechte und Pflichten und schützt beide Seiten im Streitfall. Gerade im Pferdesport, wo hohe Werte und emotionale Bindungen aufeinandertreffen, ist eine saubere Vertragsgestaltung der beste Weg, spätere Konflikte zu vermeiden.
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